Benzin und Diesel werden durch Steuererhöhungen teurer – auch die KfZ-Steuer wird teilweise erhöht

Im Zuge des Klimaschutzpaketes wurde eine Steuer auf Benzin von zunächst ca. 7 Cent und auf Diesel von ca. 8 Cent pro Liter eingeführt. Dadurch soll der Verbraucher angehalten werden sparsamere Fahrzeuge zu kaufen und den Verbrauch von Erdöl grundsätzlich gesenkt werden. Um die vielen Berufspendler nicht über Gebühr zu belasten wurde die sog. Pendlerpauschale von € 0,30 auf € 0,35 pro KM erhöht.

In die gleiche Steuerungsrichtung zielt die Erhöhung der Kfz-Steuer für Fahrzeuge mit hohem Kraftstoffverbrauch. Die Erhöhung ist an den CO₂-Ausstoß pro gefahrenem Kilometer gekoppelt und startet ab einem Grenzwert von 95g/km. Sie wird zwischen € 2,00 und € 4,00 liegen.

 

Endlich höhere Strafen für Gaffer

Gaffer behindern bei Unfällen die Rettungsarbeiten, gefährden damit Menschenleben und führen oft zu langen, völlig unnötigen Staus. Diese Staus sind ganz einfach dadurch zu vermeiden, dass man an einer Unfallstelle, an der die Rettungskräfte schon an der Arbeit sind, ZÜGIG und OHNE ZU SCHAUEN vorbeifährt. Ganz schlimm sind die, die ihr Handy zücken und Fotos oder gar einen Film der Opfer  anfertigen und diesen dann sogar noch posten. Künftig wird das Fotografieren und Filmen von Toten endlich sanktioniert – leider immer noch nicht hoch genug. Denn der Ermittlungsaufwand wird gewaltig werden (die Polizei ist in der Regel damit beschäftigt Menschenleben zu retten), die Zahl der Erwischten klein und damit das Abschreckungspotential gering. Es ist eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe vorgesehen. Schade dass nicht auch schon das Abbilden von Verletzten unter diese Strafe fällt. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Verpatzte StVO-Novelle – Lösung bahnt sich an:

Wegen eines Zitierfehlers ist die neue Bußgeldkatalogverordnung der jüngsten STVO zu Zeit ungültig. Die Bußgeldstellen wenden daher die alten Bußgeldsätze, Punkteregelungen und weiteren Sanktionen (z.B. Dauer der Fahrverbote) weiter an. Es scheint nun so, dass dieser Fehler noch kurz vor Ende dieser Legislaturperiode behoben sein wird.

Verkehrsrecht greift in Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ein:

Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) verschafft Miteigentümern, ggf. auch Mietern von Häusern mit mehreren Eigentumseinheiten den Anspruch auf eine Ladestation für ihr E-Auto. Bisher war der Bau einer Ladestation, als bauliche Veränderung am Gebäude nur mit Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft möglich. Hier waren Ablehnungen nicht selten. Die Hürden der Ablehnung sind nunmehr extrem hoch. Die WEG Gemeinschaft kann eigentlich nur noch über Art und Weise des Umbaus mitbestimmen. Insbesondere, wenn der Elektroautofahrer die Kosten des Umbaus übernimmt und sich verpflichtet für den Rückbau zu sorgen, ist ein ablehnender Beschuss der WEG-Gemeinschaft in der Regel rechtswidrig und damit anfechtbar.  Fazit: Es besteht weitgehend ein Rechtsanspruch auf den Einbaus einer Ladestation kaum mehr zu versagen.

Motorradfahrer: Ab 2020 nur noch für EURO-5-Motorräder (Erstzulassungen)

Mit Ablauf des 31.12.2020 werden keine Kraftfahrzeuge der Klasse L (in der Regel Motorräder) mit  EURO 4 zugelassen. Für bereits produzierte, aber in 2020 noch nicht abverkaufte Restbestände, neuer, noch nicht zugelassener Motorräder können die Hersteller (und nur diese) Ausnahmegenehmigungen beantragen.

WICHTIG: Wer sich als Privatperson noch in 2020 ein neues, noch nicht zugelassenes Motorrad mit EURO-4-Typgenehmigung gekauft hat, muss dies bis zum Jahresende 2020 auch zugelassen haben. Das ist bei vielen geschlossenen KFZ-Zulassungsstellen natürlich ein großes Abenteuer. Soweit der gewerbliche Verkäufer auf dieses Problem nicht hingewiesen hat, liegt hier ggf. ein Mangel im Beratungsgespräch und damit ein Schadensersatzanspruch gegen den Händler vor.

Bahn: Verbraucherrechte – Schadensersatz u.a. bei Corona eingeschränkt

Anschluss wieder einmal verpasst, Sie warten auf den Zug. Aufgrund einer Neuregelung ist die Bahn bei „außergewöhnlichen Umständen“ wie z.B. Corona, Unwetter nur noch zur Rückerstattung des Ticketpreises, der Stellung von anderweitigen Beförderungsmöglichkeiten, nicht mehr aber zu weitergehenden Entschädigung verpflichtet. Dies öffnet natürlich Tür und Tor sich immer auf außergewöhnliche Umstände zu berufen. Es dürfte dem Bahnkunden fast unmöglich werden Umstände darzutun, die ihm die weitergehenden Rechte sichern.

Mein Geldbeutel beim Autokauf: Kommende Verbesserungen für Verbraucher beim Autokauf

Die europäische Warenhandelsrichtlinie will z.B. Gewährleistungsrechte und Rechte bei Waren mit digitalen Inhalten verbessern. Die Rechtlinie soll noch in dieser Legislaturperiode, also vor den Wahlen im Herbst, in deutsches Recht umgesetzt werden.

Jeder gewerbliche Verkäufer muss dann 24 Monate Gewährleistung auf neue Fahrzeuge/Waren und zwölf Monate auf gebrauchte Fahrzeuge einräumen. Bei Waren mit digitalen Inhalten soll es verpflichtende Updates geben. Dies wird viele Neufahrzeugen mit umfangreichen, computergesteuerten Funktionen, insbesondere aber Navigationsgeräten und ggf. auch die ab 2021 verpflichtenden DAB-Radios (Digital Audio Broadcast) betreffen.

Mein Geldbeutel bei Reparaturen, beim Ersatzteilkauf – gut gedacht, zögerlich gemacht: Designschutz für sichtbare KFZ-Ersatzteile soll fallen, günstigere Reparaturen durch mehr Wettbewerb

Ab Anfang 2021 müssen sichtbare Ersatzteile, z.B. Leuchten oder Stoßstangen nicht mehr zwingend vom jeweiligen Autohersteller in Verkehr gebracht worden sein. Es dürfen auch markenfremde Hersteller solche Ersatzteile produzieren und in Deutschland verkaufen.

Viele unserer europäischen Nachbarn, eigentlich alle Länder ohne starke KFZ-Industrie/Lobby, kennen diesen freien Ersatzteilemarkt schon seit Jahren und wundern sich über unsere hohen Ersatzteilpreise. So können z.B. in Österreich schon lange Ersatzteile von Fremdherstellern ca. 30% unter deutschen Marktpreisen erworben werden. Bislang galt für in Deutschland (oder z.B. auch Frankreich – starke Autoindustrie) verkaufte Ersatzteile ein strenger Designschutz, also ein striktes Kopierverbot. Diese Neuregelung soll zu mehr Wettbewerb und damit im Ergebnis zu niedrigeren Preisen bei sichtbaren Autoersatzteilen führen. Diese Neuerung wird den Verbrauchern in Deutschland allerdings erst in einigen Jahren bei einer größeren Anzahl von Ersatzteilen eine Erleichterung bringen. Denn für bereits angemeldeten Designschutz gilt altes Recht. Die Schutzdauer eines eingetragenen Designs beträgt maximal 25 Jahre ab dem Anmeldetag. So lange muss der Verbraucher aufgrund der Modellwechsel allerdings nicht warten. Flächendeckend spürbar wird dieses Gesetzt in ca. 5 -7 Jahren wirken.

Heidelberg, 30.12.2020

Jörg Ebenrecht

Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Heidelberg

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