VW-Aktionäre – Schadensersatzanspruch aus § 37b Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) – Zeitpunkt und Kenntnis des Vorstandes als Anspruchsvoraussetzung
VW-Aktionäre sind ob der hohen Kursverluste erbost und fühlen sich von den Machenschaften im Konzern geschädigt. Aus der Presse entnehmen Sie Widersprüchliches. Teilweise wird behauptet, der Vorstand (oder Teile davon) der Volkswagen AG hatte schon im Jahre 2009 von der Manipulationssoftware gewusst. Andere Presseartikel vermelden sogar, von Teilen des Vorstandes [...]