Rechtschutzversicherung: DEVK erfolglos mit dem Einwand der Vorvertraglichkeit – Versicherungsnehmer erhält Deckung für Darlehenswiderruf
Die DEVK Rechtsschutzversicherung AG hat vor dem LG Köln einen Anspruch auf Kostendeckung aus Rechtsschutzversicherungsvertrag für einen Darlehenswiderruf anerkennen müssen. Es erging damit Anerkenntnisurteil, dass die DEVK für die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit gegen eine Sparkasse wegen eines Darlehenswiderrufes Deckung zu gewähren hat. Sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren [...]