Rechtschutzversicherung: DEVK erfolglos mit dem Einwand der Vorvertraglichkeit – Versicherungsnehmer erhält Deckung für Darlehenswiderruf

2021-02-07T11:13:43+01:007. Juli 2020|

Die DEVK Rechtsschutzversicherung AG hat vor dem LG Köln einen Anspruch auf Kostendeckung aus Rechtsschutzversicherungsvertrag für einen Darlehenswiderruf anerkennen müssen.  Es erging damit Anerkenntnisurteil, dass die DEVK  für die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit gegen eine Sparkasse wegen eines Darlehenswiderrufes Deckung zu gewähren hat. Sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren [...]