Ewiges Widerrufsrecht von Immobiliendarlehen erlischt in den meisten Fällen – Gesetzesänderung – Frist bis 21.06.2016
Der Gesetzgeber hat auf Druck der Bankenwirtschaft das Widerrufsrecht für zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossene Immobioliendarlehensverträgen beschnitten. Ein in den meisten Fällen heute noch fortbestehendes Widerrufsrecht (die Banken haben in der Regel nicht ordentlich über das Widerrufsrecht belehrt) dieser Verträge erlischt spätestens 3 Monate [...]