Der Gesetzgeber hat auf Druck der Bankenwirtschaft das Widerrufsrecht für zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossene Immobioliendarlehensverträgen beschnitten. Ein in den meisten Fällen heute noch fortbestehendes Widerrufsrecht (die Banken haben in der Regel nicht ordentlich über das Widerrufsrecht belehrt) dieser Verträge erlischt spätestens 3 Monate nach dem 21. März 2016, also am 21. Juni 2016.

Für den Verbraucher gilt es also schnell zu handeln und sich noch vor Ablauf des 21.062016 zu informieren. Ein nach diesem Datum erklärter Widerruf ist zu spät!

Ein Widerruf kann in vielen Fällen auch bei bereits abgelösten Darlehen erklärt werden. In diesem Fall steht dem Verbraucher eine Nutzungserntschädigung zu. Auf jeden Fall müssen Sie bei wirksamen Widerruf niemals eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen, auch wenn Ihnen Ihre Bank etwas anderes erklären will.

Diese GEsetzesänderung ist auf sog. Immobiliendarlehen, also grundpdandrechlich gesicherte Darlehen beschränkt. Sie gilt nicht für Personarladarlehen, Darlehen zur Finanzierung von PKW oder ähnlichen Verbrauchsgütern.

 

Heidelberg, 31. Mai 2016

Jörg Ebenrecht

Rechtsanwalt

 

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