Mit Urteil vom 23.06.2020, Az.: 3 O 38/18, hat nunmehr ein weiteres Landgericht (Landgericht Offenburg) entschieden, dass die Audi AG den Erwerber eines Fahrzeuges mit einem Motor des Typs EA 288, also ein Fahrzeug Euro 6, vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat.
Ein Verbraucher machte seine Rechte aus einem Leasingvertrag eines Audi TDI, abgeschlossen im Jahre 2015, geltend. Der Kunde erhielt vom Landgericht Offenburg, gegen Rückgabe des mangelhaften Fahrzeugs, den Kaufpreis abzüglich der Nutzungen für die zurückgelegte Fahrstrecke zugesprochen. Die Audi AG wurde auch dazu verurteilt, dem geschädigten Leasingnehmer den zukünftigen Schaden, der aus dem Leasingvertrag resultiert, zu ersetzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Nachdem der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 25. Mai 2020 (Az. VI ZR 252/19) über den von Volkswagen verbauten Motorentyp EA 189 deutliche Worte fand und zu Gunsten der geschädigten Autofahrer geurteilt hatte, wurden diese Gedanken, die tragenden Urteilsgründe, nunmehr auch auf den Nachfolgemotor angewandt. Der Motor des Typs EA 288, also Euro 6, ist einer der Nachfolgemotoren des Typs EA 189. EA bedeutet im Volkswagenkonzern Entwicklungsauftrag. Der BGH folgte in seinem Urteil zum EA 189 dem Grunde nach den Schlussanträgen der Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH, Verfahren C-693/18). Das sog. Thermofenster sei rechtswidrig. Eines der tragenden Gegenargumente der Autoindustrie, die verbaute Abschalteinrichtung diene dem Schutz des Motors, verwarf die Generalanwältin des EuGH.
EA 288 ebenfalls mit unzulässiger Abschaltvorrichtung?
Erste Gutachten in Verfahren zum Motor EA 288 ließen den Schluss zu, dass auch hier auf dem Prüfstand der Stickoxidausstoß gedrosselt wird. Viele Gerichte hatten wegen dieser konkreten Behauptungen der Kläger bereits Sachverständigengutachten angeordnet. So klar wie beim EA 189 ist die Sachlage allerdings noch nicht. Die Verdachtsmomente sind stark und durch erste Urteile untermauert. Es geht also auch beim EA 288, wie auch bei seinem Vorgänger EA 189, um die Frage, ob eine Abschalteinrichtung verbaut ist, die erkennt, dass sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet und die Schadstoffemissionen, insbesondere den Stickoxid-Ausstoß entsprechend regelt.
Zum Motor EA 288 gibt es noch keinen offiziellen Rückruf des KBA, welcher als starker Beweis von unzulässigen Manipulationen herangezogen werden könnte.
Zur Zeit versucht der Volkswagenkonzern die Kunden zu freiwilligen Software-Updates zu bewegen. Die Schreiben werden „offiziell“ vom Kraftfahrtbundesamt (KFB) verschickt. Unter dem Aktionscode 23X4 werden z. B. viele Modelle des Golf XII – Kunden mit Motoren der Abgasnorm Euro 6 – angeschrieben.
Software-Update:
Ein Software-Update beseitigt grds. Schaden nicht (Az.: VI ZR 367/19) soweit von vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung auszugehen ist. Ob das Software-Update aufgespielt werden kann oder gar muss, hängt vom Einzelfall ab, z. B. bei drohender Stilllegung kann hiervon zur Zeit kaum abgeraten werden. Auch in Finanzierungskonstruktionen ist die Frage nicht leicht zu beantworten. Denn das Fahrzeug gehört hier der Bank. Schadensersatzansprüche sind zwar grds. an den Kunden abgetreten, die Bank könnte aber auch eine ordnungsgemäße Instandhaltung des Fahrzeuges aus dem Darlehensvertrag (Sicherungsübereignung) heraus verlangen – dies wird insbesondere dann zu erwarten sein, wenn es sich um die Volkswagen Bank GmbH handelt. Hier ist noch vieles im Fluss.
Was bisher noch bekannt wurde:
Motoren des Typs EA 288, verbaut im Volkswagen T6, erlebten bereits am 17.04.2019 unter dem Code 23Z7 einen ersten Rückruf. Hiervon seien laut Kraftfahrtbundesamt (www.kba.de) vermutlich 86741 Fahrzeuge betroffen.
Danach wurde in der Presse und im Fernsehen (SWR) im Herbst 2019 behauptet, es lägen interne Dokumente vor, die bestätigten, dass auch im EA 288-Motor eine illegale Abschalteinrichtung verbaut sei. Im Dezember 2019 durchgesuchte die Staatsanwaltschaft Braunschweig die Geschäftsräume des VW-Konzerns in Wolfsburg.
Auch das Landgericht Regensburg, Urteil vom 19. März 2020, Az. 73 O 1181/19, urteilte bei einem EA 288 bereits zu Gunsten des Kunden (nicht rechtskräftig).
Rechtschutzversicherung:
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung (inkl. Vertragsrecht, Verkehrsrecht) verfügen, übernimmt diese die Kosten eines Rechtsstreites, wenn diese bei Abschluss des Kaufes/Leasingvertrages bereits bestand.
Verjährung:
Lassen Sie sich hier nicht verunsichern. Zwar gibt es Motoren der Reihe EA 288 bereits ab 2012. Aber frühestens mit dem ersten Rückruf des KFB, oder einer Pressemitteilung der VW AG mit Eingeständnis, hätten Sie überhaupt die Kenntnis, dass auch mit diesem Nachfolgemotor etwas nicht stimmen könnte. Zumindest meinen Mandanten wurde beim Verkauf immer gesagt, das sei der Nachfolgemotor, ein Euro 6, dieser sei nicht vom Abgasskandal betroffen.
Eine Verjährung kann im Täuschungsfalle erst ab dem Zeitpunkt zu laufen beginnen, in dem der Kunde von der Täuschung Kenntnis hat. Für die ersten EA 288 Modelle (Bj. 2012) ist allerdings die 10-jährige, kenntnisunabhängige Verjährungshöchstfrist (§ 199 BGB) im Auge zu behalten.
Jörg Ebenrecht
Rechtsanwalt