Wieder einmal ein Machtwort aus Luxemburg zum Verbraucherschutz
In den Verfahren des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), Az. C-33/20, C-155/20, C-187/20, wurden am 15.07.2021 die Schlussanträge des Generalanwaltes verlesen. Dessen Schlussanträge haben Gewicht. Denn in der Regel richtet sich der Europäische Gerichtshof danach und verkündet mehr oder wenige inhaltsgleiche Urteile.
Generalanwalt widerspricht bankenfreundlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH) zum Umfang der Kundeninformationspflicht
Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) widerspricht darin erneut der bankenfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Fragen, welche Informationspflichten Kreditinstitute gegenüber ihren Kunden haben, welche sog. Pflichtangaben genau benannt sein müssen. Der BGH sieht dies oft zu bankenfreundlich. Also Folge davon werden fast alle deutschen Autokreditverträge und damit wohl auch fast alle weiteren Konsumentenkreditverträge gegen europäisches Recht verstoßen und damit widerruflich sein.
Vorlage des Landgericht Ravensburg (Vorlagebeschluss vom 07.07.2020, Az. 2 O 84/20) als Auslöser
Zu diversen europarechtlich geprägten Rechtsfragen eines Verbraucherkredites zur Finanzierung eines PKW – Umfang und genauer Inhalt der sog. Pflichtangaben zur Information des Kreditnehmers – nahm der irischen Generalanwaltes Gerard Hogan Stellung. Zur Vorlage war es gekommen, weil das Landgericht Ravensburg an der allzu bankenfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichthof erhebliche Zweifel hatte und statt eine Urteil zu sprechen die Sache selbst dem EuGH zur Prüfung vorlegte. Hätte es sich das Landgericht einfach gemacht, ein Urteil gefällt, wäre es wohl nie so weit gekommen. Denn der Instanzenzug endet beim Bundesgerichtshof (BGH) und dieser hält an seiner abweichenden Meinung (es reichen Informationen des Kreditnehmers die weit weniger genau sind als nunmehr vom Generalanwalt gefordert) seit Jahren fest – mal sehen wie er dies nach einem Urteil aus Brüssel begründet.
Ordnungsgemäße und vollständige Kundenbelehrungen – eine Kardinalspflicht der Banken
Kreditinstitute und Banken sind gesetzlich verpflichtet, ihre Privatkunden (Verbraucher) bei der Vergabe von Krediten ordnungsgemäß und vollständig über das gesetzliche Widerrufsrecht zu belehren. Insbesondere über den Fristbeginn der 14-tägigen Widerrufsfrist muss richtig belehrt werden.
Daneben gibt eine Reihe von gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben (Darlehenshöhe, Zinssatz, Laufzeit, Zinsen im Falle eines Widerrufes, Abwicklungsfragen usw.), über die Banken in Verbraucherkreditverträgen zutreffend und vollständige aufklären müssen. Diese Pflichtangaben, Inhalt und Umfang sind im Wesentlichen von europäische Rechtsnormen geprägt. Daher ist auch der Europäische Gerichtshof oberster Hüter der Auslegung von Rechtsfragen, die sich hieraus ergeben.
Unterbleibt eine Ordnungsgemäße und/oder vollständig Belehrung über das Widerrufsrecht, insbesondre in der Form, dass die erforderliche Pflichtangaben nicht alle im Kreditvertrag enthalten waren, kann der Kunde den Kredit grundsätzlich zeitlich unbefristet widerrufen. Dies deshalb, weil die Widerrufsfrist von 14 Tagen in diesem Fall nicht zu laufen beginnt.
Wer ist betroffen, dann davon profitieren? Verbaucherdarlehen nach dme 10.06.2010
Kunden, die ihr Fahrzeug nach dem 10.06.2010 mit finanziert haben, können ihren Vertrag überprüfen lassen. Es spricht viel dafür, dass ihr Vertrag, da die Bankenwirtschaft in der Regel das gleiche oder sehr ähnliche Muster verwandt, die gleichen Fehler aufweist, wie die Verträge die gerade in Luxemburg Gegenstand der Prüfung sind.
Gerne können Sie mir Ihren Verbraucherkredit (und den damit verbundenen Kaufvertrag des PKW) zur Prüfung zulassen kommen. Ich biete eine kostenlose und unverbindliche anwaltliche Ersteinschätzung an. Sollte Ihr Vertrag widerrufbar sein, informieren ich Sie selbstverständlich über die weiteren Möglichkeiten, insbesondere über die Kosten und was mit dem finanzierten Auto geschieht. Ich weise darauf hin, dass auch andere Verbraucherkredite (Küchenkredit, Privatdarlehen) unter diesen Mängeln leiden werden. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, geben Sie diese bitte mit an.
Heidelberg, August 2021
Jörg Ebenrecht
Rechtsanwalt